"Den gefährlichen Markt der Spekulationsgeschäfte kann der Landesgesetzgeber weder beschränken noch verbieten. Aber er kann den Schutz davor erhöhen. Für Kommunen können im Rahmen der Aufsichtsfunktion des Landes Genehmigungspflichten – wie sie auch jetzt schon bestehen – verschärft werden", berichtet SP-Klubchef Dr. Karl Frais nach der heutigen Unterausschusssitzung zum Thema Verbot Finanzspekulationsgeschäfte. Nach intensiver Diskussion mit Experten wurde vereinbart, bis Mitte Oktober einen verbesserten Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der zusätzlich zur dreiteiligen Kategorisierung von erlaubten, genehmigungsfähigen und verbotenen Geschäftskategorien auch die Risikobewertung umfasst.
"Gemeinden und Statutarstädte können dabei allein schon aufgrund ihrer unterschiedlichen Aufgaben nicht gleich bewertet werden. So steht beispielsweise jetzt schon für Gemeinden, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können, das Modell der Abgangsdeckung durch das Land zur Verfügung, das für Statutarstädte nicht gilt", betont Klubobmann Frais.
Klar wurde in der Expertendiskussion, dass ein Verbot einzelner Geschäfte als Schutz für Kommunen gegen Spekulation nicht ausreicht, weil konkrete Verbote durch gewiefte Konstruktionen relativ einfach umgangen werden könnten. "Es zeichnet sich ab, dass eine effektive Form der finanziellen Risikobewertung – unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung des Geschäfts – den wirksamsten Schutz für die Kommunen bieten würde. Denn neben dem Zinsrisiko gibt es noch viele weitere Risikokategorien wie beispielsweise das Gegenparteirisiko oder das Liquiditätsrisiko", so Frais.
Übereinstimmung herrschte zwischen den Parteien, dass vom Grundprinzip, dass einzelne Finanzgeschäfte verboten und alles andere erlaubt ist, abgegangen wird und umgekehrt grundsätzlich nur ausdrücklich erlaubte Finanzgeschäfte von Kommunen – zum Teil erst nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde – gültig abgeschlossen werden können.